Berlin - Die geplante Luftverkehrssteuer könnte Flugtickets in Deutschland vom kommenden Jahr an um bis zu 26 Euro verteuern. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin vorlag. Danach sollen für kürzere Distanzen in Europa und nach Nordafrika 13 Euro je Fluggast erhoben werden und für Langstrecken 26 Euro.
Passagiere, die in Deutschland umsteigen und keine längeren Zwischenstopps einlegen, werden nicht besteuert. Von der Steuer befreit werden sollen auch Kinder unter zwei Jahren, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz haben. Verschont werden auch nicht gewerbliche Flüge - etwa Privat- oder Sportflieger. Sie zahlen Kerosinsteuer.
Es sei davon auszugehen, dass die Luftverkehrsabgabe auf die Ticketpreise aufgeschlagen werde, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Steuer könnte von 2012 an allerdings wieder gesenkt werden, wenn der Luftverkehr in den Handel mit Verschmutzungsrechten («CO2- Emissionshandel») einbezogen werden soll. Dann erzielt der Bund Erlöse aus der Versteigerung von Emissions-Handelszertifikaten.
Der Bund verspricht sich von der neuen Ticketsteuer von 2011 an jährliche Einnahmen von einer Milliarde Euro. Sie sind Teil des Anfang Juni geschnürten schwarz-gelben Sparpakets, das den Bundeshaushalt bis 2014 um 82 Milliarden Euro entlasten soll.
Die deutsche Flugbranche wehrt sich gegen die Abgabe. Die Lufthansa-Tochter Germanwings hatte mit einer Abwanderung in die Niederlande gedroht. Der Weltluftfahrtverband IATA kritisierte die Pläne als «kurzsichtige und unverantwortliche Politik übelster Art». Der Flughafenverband ADV befürchtet einen Rückgang der Passagierzahlen. Dies bedrohe 10 000 Arbeitsplätze.
Das Finanzministerium spricht von einer maßvollen Steuer, die Passagiere bei Abflug von einem deutschen Flugplatz zahlen sollen. «Auch der Flugverkehr soll in die Mobilitätsbesteuerung einbezogen werden, um Anreize für umweltgerechteres Verhalten zu setzen», heißt es. «Dabei sind ökologische Belange zu berücksichtigen.»
Nach europäischem Recht muss Deutschland Flugbenzin für die gewerbliche Luftfahrt von der Mineralölsteuer befreien. «Die Einführung einer internationalen Kerosinsteuer erscheint kurzfristig unrealistisch», heißt es. Eine Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Flügen lehnten die meisten EU-Staaten ab.
In die erste Distanzklasse mit einer Steuer von je 13 Euro sollen alle EU-Staaten fallen sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Ebenso die Balkanstaaten, die Kanalinseln sowie Albanien, Algerien, Libyen, Marokko, die Republik Moldau, Russland, Tunesien, die Türkei, die Ukraine und Weißrussland.
Je größer die Distanz, desto höher sei auch der Ausstoß klimaschädlicher Emissionen: «Die Luftverkehrsteuer setzt dadurch in Ergänzung zum Einstieg in den Emissionshandel klimaschutzpolitische Akzente.» Größere Ausweichbewegungen der Airlines auf Flughäfen in Nachbarstaaten befürchtet das Finanzministerium nicht.
Falls Fluggäste infolge technischer Defekte, der Wetterbedingungen oder von Terrordrohungen zum Ausgangsflugplatz zurückkehren müssen oder einen anderen inländischen Flugplatz anfliegen, wird der erneute Abflug nicht besteuert. Auch die Besatzung wird ausgenommen.
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